Die Schwyzer Behörden haben einem Knaben mit Wahrnehmungsstörungen den Besuch einer Sonderschule zu Recht verwehrt. Laut Bundesgericht sind behinderte Kinder aus Kostengründen und zwecks besserer Integration nach Möglichkeit in der Volksschule zu unterrichten.
Das Urteil wurde heute im Radio und in verschiedenen anderen Medien verbreitet, unter anderem hier.
Ich bin weder Jurist, noch kenne ich das Schulsystem im Kanton Schwyz genügend, um mich zu diesem Urteil äussern zu können.
Betroffen und traurig stimmen mich allerdings folgende Sätze aus der Urteilsbegründung:
„Dass eine Sonderschule allenfalls Vorteile biete, sei nicht ausschlaggebend. Der Staat verfüge nur über begrenzte finanzielle Mittel und müsse diese möglichst rechtsgleich verteilen. Sowohl behinderte als auch nichtbehinderte Kinder hätten deshalb nur Anspruch auf ausreichenden und nicht auf idealen oder optimalen Unterricht.“
In der reichen Schweiz gibt es nur einen Anspruch
auf ausreichenden Unterricht!